Konzeption

Die therapeutische Familienpflege Rosarum Gütle mit medizinischem und therapeutischem Schwerpunkt richtet sich an Menschen aus dem Autismus-Spektrum, die auf Grund von körperlichen, seelischen, geistigen Beeinträchtigungen und/oder einer eingeschränkten Sinneswahrnehmung einen erhöhten Assistenz- und Förderbedarf haben.

1. Einrichtungsform                                          

Zur Verfügung stehen vier Pllätze für Menschen mit Hilfebedarf, zwei Schlafplätze für Fachpersonal, zwei Wohn- und Esszimmer, zwei Küchen, drei Badezimmer mit Toiletten, zwei Gästetoiletten, ein Raum für therapeutische Angebote und ein großzügig angelegter Garten.                                                                                        

Die therapeutische Familienpflege steht in offener Kooperation mit Sonderpädagogischen Bildungszentren, WfbM- und FuB-Einrichtungen in der Region. 

2. Personenkreis 

Aufgenommen werden Kinder und Erwachsene die soziale Anpassungsschwierigkeiten haben, welche die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen. Menschen mit psychiatrischen Krankheitsbildern können nur nach besonderer Absprache aufgenommen werden.

3. Grundsätze und Ziele 

Ziel ist es, den Leistungsberechtigten in seiner besonderen Lebenslage zu sehen und ihn zu einer für ihn geeigneten Lebensführung zu befähigen. Dabei spielt der Ausbau der persönlichen Ressourcen der jeweiligen Persönlichkeit die tragende, zielführende Rolle.

Durch die Sicherstellung von stabilen Beziehungen und Routinen, die bei Menschen mit Autismus unerlässlich sind, kann eine gesunde Entwicklung angeregt werden. Folgekosten durch behinderungsbedingte Situationsverschlechterungen können erfahrungsgemäss auf diese Weise vermieden werden. 

Durch die Zusammenarbeit mit einem Spitzenverband, sowie externen zertifizierten Fachleuten und Beratern wird die Qualität der Leistung gewährleistet.

4. Leistungsangebot

Die Therapeutische Familienpflege versteht sich als Ort des intensiven Lernens für Menschen aus dem Autismus-Spektrum mit erhöhtem Assistenz- und Förderbedarf im Bereich Kommunikation und Handlungsplanung. Mit Hilfe individueller Förderung in einer familienähnlichen Gemeinschaft kann Selbständigkeit und Partizipation im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erlernt werden. Es werden Maßnahmen zur Sicherung des individuellen Wohlbefindens und zur Stärkung der Selbstfürsorge im Alltag, bei Krankheit, in der Freizeit und der Urlaubsgestaltung an 365 Tagen im Jahr gewährleistet, durch

  • angemessene Assistenz bei der Entwicklung der Persönlichkeit 
  • individuell angepasste Hilfen in Form von verbaler und nonverbaler Sprache, (z.B Bezugszeichen, Bilder, Symbole, Signale, Gebärden und/oder Schrift) zum Erlernen von sozial angemessenem Verhalten in der Gemeinschaft
  • Kompetenztraining zur Selbstfürsorge
  • Grundsicherung im Bereich Wohnen und Lebensunterhalt

Auf Wunsch kann ein Arbeitsplatz in den Werkstätten und deren Förderbereiche der Einrichtungen der Region vermittelt und unterstützend begleitet werden.

Zur Erfassung des Assistenzbedarfes des Leistungsberechtigten finden mindestens einmal jährlich Gesamtplanverfahren statt. Daran nehmen der Leistungsberechtigte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wohnen und Arbeiten, gesetzliche Betreuer teil.

Zur Berechnung benötigter Fachleistungsstunden werden körperliche, kognitive und kommunikative Aktivitäten und Handlungskompetenzen gleichberechtigt erfasst und evaluiert

Berücksichtigt werden, gemäß der Einschätzungen nach dem ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), Unterstützungsbedarfe in den Bereichen 

  • Körperpflege, Hygiene, Selbstfürsorge
  • häusliches Leben
  • Arbeit und Ausbildung
  • Freizeit, Vergnügen
  • Kommunikation
  • Bewältigungsstrategien
  • Lernen und Denken
  • Beziehungen
  • Mobilität

Die Übernahme der Kosten für Fachleistungen und gesonderte Bedarfe, die auf Grund von Umfeldereignissen entstanden oder zu erwarten sind, werden beim zuständigen Kostenträger beantragt. Die Durchführung von Maßnahmen erfolgt ausreichend, wirtschaftlich und angemessen.

5. Inhalt und Umfang des Leistungsangebotes im Rahmen des Primärprozesses

Die Therapeutische Familienpflege Rosarum Gütle versteht sich als Ort des intensiven Lernens für einen bestimmten Zeitraum. Im Anschluss soll der Mitbewohner einen Lebensplatz in einer Wohngruppe oder in der eigenen Wohnung beziehen können.

Durch Förderung und Ausbau der Stärken und Ressourcen im Sinne der Salutogenese kann bei der jeweiligen Persönlichkeit Selbstvertrauen und Selbständigkeit wachsen, um die Möglichkeit zu entwickeln, den eigenen Platz in einem passenden gesellschaftlichen Zusammenhang zu finden.

Im Folgenden sind Bereiche aufgeführt, in denen die Mitbewohner Assistenz, Begleitung, Betreuung, Förderung und Pflege erhalten. Je nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der betreuten Menschen, wird die Hilfestellung in einer Bandbreite von Beobachtung über Assistenz bis hin zur weitgehenden Übernahme von notwendigen Handlungen geleistet. Dabei werden die Hilfestellungen so gegeben, dass die Selbständigkeit so intensiv wie möglich gefördert wird.

a.) Alltagskompetenzen, lebenspraktischer-Bereich 

  • Selbständigkeit in: Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengänge. 
  • Erüben von Arbeitstechniken durch Anlegen kleiner, auf die individuellen
    Möglichkeiten abgestimmter Arbeitsschritte, die zur Gesamthandlung
    hinführen. Ermöglichen von Erfolgserlebnissen bei der Arbeit. 
  • Übernahme häuslicher Pflichten. –  Umgang mit Geld. 
  • Einkauf und Pflege von Kleidungsstücken sowie persönlichen
    Bedarfsgegenständen. 
  • Vor- und Zubereiten von Mahlzeiten. 
  • Gestalten, pflegen und in Ordnung halten des Zimmers, des Wohnbereichs
    und des Arbeitsbereichs. 
  • Instandhalten persönlicher Gegenstände. 
  • Gestaltung des Tagesablaufs, zeitliche Orientierung und Strukturierung. 
  • Bewegen im Straßenverkehr. 
  • Umgang mit Behörden,  Arztbesuche etc. 

b.) Körperliches Wohl, Gesundheit

  • fachkompetente Grundpflege
  • Ausgewogene und angemessene Ernährung, Diätküche 
  • Bewegungsschulung
  • Entgiftung
  • fachspezifische krankenpflegerische Tätigkeiten
  • Prophylaxen
  • Wickel und Auflagen
  • Rhythmische Einreibungen nach Dr. Ita Wegmann
  • Sport und Wellness
  • technische Hilfsmittel (Gehhilfen, etc.)
  • witterungsgemäße Kleidung

c.) Soziale Kompetenz, soziale Kontakte

  • Wahrnehmen eigener Wünsche und Interessen
  • Wahrnehmenlernen der Wünsche und Interessen der Mitmenschen
  • Kommunikation untereinander
  • gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung
  • Beteiligung an der Gestaltung des Zusammenlebens in der Hausgemeinschaft, differenziertes Einüben von Verhaltens- und Umgangsformen im alltäglichen Zusammenleben, Mahlzeiten, Einladungen, öffentlichen Veranstaltungen etc. Hilfestellung beim Einleben neuer Mitbewohner
  • Kontakte mit Eltern, Angehörigen, Freunden und gesetzlichen Betreuern durch Besuche, Gespräche, Korrespondenz, Ferienaufenthalte, Kontakte mit fremden Menschen
  • soziale, rechtliche und finanzielle Fragen
  • Mobilität, z.B. Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel 

d.) Psychosozialer Bereich

  • Eigeninitiative, Motivation
  • Freundschaft, Sexualität
  • persönliche Zuwendung, Einzelgespräche, Beachten nonverbaler Äußerungen, Religion
  • persönliche Lebensperspektive
  • persönliche Krisen, Konflikte, Probleme
  • Umgang mit Fremd- und Autoaggression 
  • bei Bedarf Sterbebegleitung und Trauerarbeit
  • Gestaltung der Jahresfeste, des Tages-, Wochen-, Monats-, und Jahreslaufs, der persönlichen Feste und der besonderen Feiern

e.) Kompetenzentwicklung

  • Lernen und Wissenserweiterung
  • Stützunterricht in Schulfächern 
  • Kommunikation
  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • Zwischenmenschliche Interaktion und Beziehung
  • Gemeinschaft und staatsbürgerliches Leben

f.) Freizeitgestaltung

  • Persönliche Neigungen, Interessen, Hobbies
  • Selbstbeschäftigung
  • Teilnahme in Sportvereinen, Freizeitgruppen u ä.
  • Wanderungen, Spaziergänge,  Ausflüge, Besichtigungen
  • Organisation und Vermittlung von Urlaubsunternehmungen
  • Gemeinsame Ferienfahrten- Besuch von kulturellen Veranstaltungen
  • Gemeinsame Aktivitäten wie Gesellschaftsspiele, Malen, Singen, Teilnahme an integrativen Kulturprojekten 

Der jeweilige Umfang der zu erbringenden Leistung (Assistenz bis umfassende Betreuung) orientiert sich an den Fähigkeiten und Möglichkeiten der betreuten Menschen entsprechend dem jeweiligen Hilfebedarf. 

6. Inhalt und Umfang des Leistungsangebots im Rahmen des Sekundärprozesses 

  • Einrichtungsleitung 
  • Hauswirtschaft 
  • Verwaltung 
  • Fahr- und Begleitdienst für Aktivitäten außer Haus 
  • Pädagogische und pflegerische Diagnostik 
  • laufende Begleitung und Reflexion der pädagogischen und medizinischen Prozesse
  • Dienstplanung 
  • Angehörigenarbeit 
  • Öffentlichkeitsarbeit 
  • Zusammenarbeit mit Ämtern 
  • Zusammenarbeit mit weiteren externen Stellen 

  • Personelle Ausstattung:
  • personelle Ausstattung entsprechend dem Hilfebedarf
  • Fachkräfte:  Heilpädagog*innen / Heilerziehungspfleger*innen/Exam. Pflegekräfte / Fachkraft für UK / Lehrer*in mit Anerkennung für G-Schulen / Erzieher*in / Reittherapeut*in / Kunsttherapeut*in / Dipl. Sozialarbeiter*in / Dipl.  Agrarwirt*in / BA Sc. Regional Management /  Leitung des Pflegedienstes / Heimleitung / Psycholog*in
  • Hauswirtschaftspersonal
  • Nachtbereitschaft
  • Praktikanten / Bundesfreiwilligendienstler 

7. Tagessätze

Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem individuellen Bedarf des zu begleitenden Menschen in Einzelvereinbarung mit dem jeweiligen Kostenträger.

SPENDENKONTO

rosarum.leben
Gemeinnützige UG
haftungsbeschränkt

Sparkasse Salem-Heiligenberg
konto: 205 199 3
blz: 690 517 25
iban: DE91 6905 1725 0002 0519 93
bic: SOLADES1SAL

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